Gesetze / SGB 8 · BGBl I 1990, 1163

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

166 Normen · ausgefertigt 26.06.1990 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Erstes Kapitel · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
  4. § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
  5. § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
  6. § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
  7. § 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
  8. § 5 Wunsch- und Wahlrecht
  9. § 6 Geltungsbereich
  10. § 7 Begriffsbestimmungen
  11. § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  12. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  13. § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  14. § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
  15. § 9a Ombudsstellen
  16. § 9b Aufarbeitung
  17. § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
  18. § 10a Beratung
  19. § 10b Verfahrenslotse
  20. Zweites Kapitel · Leistungen der Jugendhilfe
  21. Erster Abschnitt · Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  22. § 11 Jugendarbeit
  23. § 12 Förderung der Jugendverbände
  24. § 13 Jugendsozialarbeit
  25. § 13a Schulsozialarbeit
  26. § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  27. § 15 Landesrechtsvorbehalt
  28. Zweiter Abschnitt · Förderung der Erziehung in der Familie
  29. § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  30. § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  31. § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  32. § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  33. § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  34. § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
  35. Dritter Abschnitt · Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  36. § 22 Grundsätze der Förderung
  37. § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
  38. § 23 Förderung in Kindertagespflege
  39. § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  40. § 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
  41. § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
  42. § 26 Landesrechtsvorbehalt
  43. Vierter Abschnitt · Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
  44. Erster Unterabschnitt · Hilfe zur Erziehung
  45. § 27 Hilfe zur Erziehung
  46. § 28 Erziehungsberatung
  47. § 29 Soziale Gruppenarbeit
  48. § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  49. § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
  50. § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
  51. § 33 Vollzeitpflege
  52. § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  53. § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  54. Zweiter Unterabschnitt · Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  55. § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
  56. Dritter Unterabschnitt · Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  57. § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
  58. § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
  59. § 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
  60. § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  61. § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
  62. § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
  63. § 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  64. § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
  65. § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
  66. § 40 Krankenhilfe
  67. Vierter Unterabschnitt · Hilfe für junge Volljährige
  68. § 41 Hilfe für junge Volljährige
  69. § 41a Nachbetreuung
  70. Drittes Kapitel · Andere Aufgaben der Jugendhilfe
  71. Erster Abschnitt · Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  72. § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  73. § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
  74. § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
  75. § 42c Aufnahmequote
  76. § 42d Übergangsregelung
  77. § 42e Berichtspflicht
  78. § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
  79. Zweiter Abschnitt · Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
  80. § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
  81. § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
  82. § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
  83. § 45a Einrichtung
  84. § 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
  85. § 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
  86. § 48 Tätigkeitsuntersagung
  87. § 48a Sonstige betreute Wohnform
  88. § 49 Landesrechtsvorbehalt
  89. Dritter Abschnitt · Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
  90. § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
  91. § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
  92. § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
  93. Vierter Abschnitt · Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
  94. § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  95. § 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
  96. § 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
  97. § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
  98. § 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
  99. § 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
  100. § 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts
  101. § 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
  102. Fünfter Abschnitt · Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
  103. § 59 Beurkundung
  104. § 60 Vollstreckbare Urkunden
  105. Viertes Kapitel · Schutz von Sozialdaten
  106. § 61 Anwendungsbereich
  107. § 62 Datenerhebung
  108. § 63 Datenspeicherung
  109. § 64 Datenübermittlung und -nutzung
  110. § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
  111. § 66 Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister
  112. § 67 (weggefallen)
  113. § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
  114. Fünftes Kapitel · Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
  115. Erster Abschnitt · Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  116. § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
  117. § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
  118. § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
  119. § 72 Mitarbeiter, Fortbildung
  120. § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
  121. Zweiter Abschnitt · Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
  122. § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
  123. § 74 Förderung der freien Jugendhilfe
  124. § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
  125. § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  126. § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
  127. § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
  128. § 78 Arbeitsgemeinschaften
  129. Dritter Abschnitt · Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
  130. § 78a Anwendungsbereich
  131. § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
  132. § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
  133. § 78d Vereinbarungszeitraum
  134. § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
  135. § 78f Rahmenverträge
  136. § 78g Schiedsstelle
  137. Vierter Abschnitt · Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
  138. § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
  139. § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
  140. § 80 Jugendhilfeplanung
  141. § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
  142. Sechstes Kapitel · Zentrale Aufgaben
  143. § 82 Aufgaben der Länder
  144. § 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
  145. § 84 Jugendbericht
  146. Siebtes Kapitel · Zuständigkeit, Kostenerstattung
  147. Erster Abschnitt · Sachliche Zuständigkeit
  148. § 85 Sachliche Zuständigkeit
  149. Zweiter Abschnitt · Örtliche Zuständigkeit
  150. Erster Unterabschnitt · Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
  151. § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
  152. § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
  153. § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  154. § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
  155. § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
  156. Zweiter Unterabschnitt · Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
  157. § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  158. § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
  159. § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
  160. § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
  161. § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
  162. § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
  163. Dritter Unterabschnitt · Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
  164. § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
  165. Vierter Unterabschnitt · Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
  166. § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
  167. Dritter Abschnitt · Kostenerstattung
  168. § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
  169. § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
  170. § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  171. § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
  172. § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
  173. § 89e Schutz der Einrichtungsorte
  174. § 89f Umfang der Kostenerstattung
  175. § 89g Landesrechtsvorbehalt
  176. § 89h Übergangsvorschrift
  177. Achtes Kapitel · Kostenbeteiligung
  178. Erster Abschnitt · Pauschalierte Kostenbeteiligung
  179. § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
  180. Zweiter Abschnitt · Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
  181. § 91 Anwendungsbereich
  182. § 92 Ausgestaltung der Heranziehung
  183. § 93 Berechnung des Einkommens
  184. § 94 Umfang der Heranziehung
  185. Dritter Abschnitt · Überleitung von Ansprüchen
  186. § 95 Überleitung von Ansprüchen
  187. § 96 (weggefallen)
  188. Vierter Abschnitt · Ergänzende Vorschriften
  189. § 97 Feststellung der Sozialleistungen
  190. § 97a Pflicht zur Auskunft
  191. § 97b (weggefallen)
  192. § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen
  193. Neuntes Kapitel · Kinder- und Jugendhilfestatistik
  194. § 98 Zweck und Umfang der Erhebung
  195. § 99 Erhebungsmerkmale
  196. § 100 Hilfsmerkmale
  197. § 101 Periodizität und Berichtszeitraum
  198. § 102 Auskunftspflicht
  199. § 103 Übermittlung
  200. Zehntes Kapitel · Straf- und Bußgeldvorschriften
  201. § 104 Bußgeldvorschriften
  202. § 105 Strafvorschriften
  203. Elftes Kapitel · Übergangs- und Schlussvorschriften
  204. § 106 Einschränkung eines Grundrechts
  205. § 107 (weggefallen)
  206. § 108 Übergangsregelung